Die Frage, wie lange Winterreifen gefahren werden können, ist rechtlich gesehen, von Land zu Land verschieden.
Hierzulande ist die Frage schnell beantwortet: Reifen müssen ein Profil von mindestens 1.6 mm aufweisen. Bei winterlichen Strassenverhältnissen ist dies aber definitiv zu wenig.
Grundsätzlich sollte die Profiltiefe mindestens 4 mm betragen, damit Sie auch bei Schnee und Glätte sicher unterwegs sind.
Eine Profiltiefe von weniger als 1,6 mm kann eine Busse von 100 Franken pro Pneu mit zu wenig Profil die Folge haben – egal ob im Sommer oder im Winter.
Im Winter gefährden Sie aber mit solchen Reifen nicht nur die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch sich selber. Denn auf Schnee haben Sommerreifen einen doppelt so langen Bremsweg als Winterreifen.
Zudem ist bei Winterreifen die Bodenhaftung schon ab 7 Grad Celsius wesentlich besser.
Über welchen Zeitraum müssen Autos mit Winterreifen ausgestattet sein?
Winterreifen von O bis O besagt eine Faustregel – das heisst von Oktober bis Ostern sollten die Fahrzeuge mit Winterpneus ausgestattet sein.
In der Schweiz gibt es aber, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, keine gesetzliche Vorschrift. Es besteht keine Winterreifenpflicht.
Der Autofahrer muss sein Fahrzeug so beherrschen,
«dass er seinen Vorsichtsmassnahmen nachkommen kann»,
besagt Art. 31 des Strassenverkehrsgesetzes. Daraus ergibt sich eine indirekte Pflicht für Winterreifen.
Bei winterlichen Strassenverhältnissen ist es kaum möglich, den Wagen mit Sommerreifen ausreichend zu beherrschen.
Wenn Sie mit Ganzjahresreifen oder sogar mit Sommerreifen auf verschneiten Strassen unterwegs sind und es zu einem Unfall kommt, müssen Sie damit rechnen, dass Sie einen erheblichen Teil des Schadens selber tragen. Allenfalls müssen Sie sogar noch eine Busse bezahlen.
Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ist möglich! Die Gründe dafür können grobe Fahrlässigkeit sein. Oder dass ein nicht betriebssicheres Fahrzeug benutzt wurde.
Auch wenn Sie lediglich den übrigen Verkehr wegen Bereifung, die nicht den Strassenverhältnissen angepasst sind, behindern, müssen Sie mit einer Busse rechnen.
Das heisst aber nicht, dass mit Ganzjahresreifen in der Schweiz im Winter nicht gefahren werden darf.
Grundsätzlich ist dies möglich, wenn diese Allwetterreifen für den Einsatz auf den winterlichen Strassen geeignet sind.
Dazu gehört, dass sie über ein gutes Profil mit ausreichender Profiltiefe verfügen.
Mehr über Ganzjahresreifen finden Sie u.a. hier.
Sie müssen jederzeit gewährleisten könne, dass Sie sicher im Strassenverkehr unterwegs sind und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
Sind Schneeketten Pflicht?
Es gibt Strecken und Gebiete, in denen Schneeketten am Auto vorgeschrieben sind.
Dies wird dem Schild «Schneeketten obligatorisch» angekündigt.
Eine allgemeine Schneekettenpflicht gibt es nicht, auch nicht bei Lastwagen.
Sind Sie also nicht nur auf der Autobahn und in der Stadt unterwegs, sind Sie gut beraten, Schneeketten mitzuführen, damit Sie diese bei Bedarf anbringen können.
Spikes sind von November bis April zugelassen. Spikes sind spezielle Nägel, die an den Reifen angebracht worden sind.
Es müssen aber alle Räder mit Spikes ausgestattet sein und Autobahnen sowie Autostrassen dürfen mit Spikes nicht befahren werden.
Wie lange kann ich Winterreifen fahren?
Wie lange Sie Ihre Winterreifen fahren, hängt von der Profiltiefe ab.
Diese Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen.
Andernfalls ist kein sicheres Fahren gewährleistet.
Da es keine Winterreifenpflicht gibt, sind Sie an die Vorsichtsoflicht gebunden.
Grundsätzlich sollten Sie von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren.