Eingestampfte Modelle von Honda und anderen Herstellern wegen der Euro 4

Seit dem 1. Januar 2017 ist die EU-Verordnung 168/2013 und somit auch die seit diesem Zeitpunkt geltende Euro 4 Abgasnorm gültig. Während dies für die Händler ein Ausrangieren gewisser Modelle bedeutet, ergibt dies für potenzielle Kunden die Möglichkeit Euro 3 Bikes in den kommenden beiden Jahren zum besonders günstigen Preis zu erhalten.

Der Jahresbeginn 2017 bringt für nahezu alle Motorrad-Hersteller gravierende Veränderungen, die sich zugleich auch auf das vorhandene Sortiment unter den Modellen niederschlägt. Aufgrund einer neuen Verordnung seitens der EU dürfen seit dem 1. Januar 2017 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die unter anderem der Abgasnorm Euro 4 entsprechen.

Darüber hinaus gibt es für Motorräder im europäischen Raum auch zusätzliche Verschärfungen, was die Geräuschemission betrifft sowie eine ABS Pflicht für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 125ccm.

Nachdem einige Modelle aus den vergangenen Jahren diesen Standards teilweise bei Weitem nicht entsprechen, bedeutet dies zugleich auch deren Ende.

Denn das Umrüsten würde angesichts der zu erwartenden Verkaufszahlen in einigen Fällen in keinem lohnenswerten Verhältnis zu den Kosten stehen.

Umstellungen bei Honda

Wie schon im Vorfeld zu erwarten hat, betrifft diese neue Regelung praktisch alle am Markt befindlichen Anbieter, darunter auch Markt-Giganten wie beispielsweise den japanischen Honda Konzern. Hier trifft es gleich mehrere Modelle.

Zum Einen wäre dies die Honda CBR 600 RR. Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen für Euro 4 sowie der stetig rückläufigen Verkaufszahlen für Sportmotorräder war dieser Schritt seitens des Unternehmens zu erwarten.

Da ändert auch die Tatsache nichts, dass dieses Modell bereits seit dem Jahr 1986 im Sortiment von Honda zu finden war. Während sich Honda-Fans auch weiterhin über einen Verkauf der CB 650 F und CBR 650 F Modelle freuen dürfen, scheint auch das Ende der CB 1100 Ex Zweiräder besiegelt zu sein.

Eine ganz besondere Ausnahme bildet zurzeit noch die Africa Twin, die Honda erst vor recht kurzer Zeit auf dem Markt gebracht hat. Diese verfügt bisweilen noch ausschließlich über eine Euro-3-Norm Homologierung, wird jedoch in diesem Jahr mit dem Euro 4 Standard adaptiert auf dem Markt gebracht.

Außerdem dürften auch die Enduro CRD 250 L aufgrund fehlenden ABS sowie die Softchopper VT 750 C Shadow bei Honda aus dem Sortiment fallen.

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  • Weitere Folgen für den Motorrad-Markt

    Neben Honda müssen bzw. dürfen sich auch die anderen Motorrad-Hersteller um eine Neuausrichtung ihres Sortiments kümmern. So ist es bei dem einen oder anderen Modell bis heute noch nicht so ganz klar, ob diese mit einer Euro 4 Standardisierung erneut auf dem Markt gebracht werden oder nicht.

    Dies betrifft unter anderem so manche Modelle von KTM wie die 690 SMC R und die 690 Enduro R.

    Auslaufmodelle wird es zudem auch noch von weiteren Kawasaki oder Harley Davidson geben. So machen die Modelle XJR 1300 von Yahama, sämtliche Zweizylinder von Aprilia, einige Modelle von Victory sowie die W800 von Kawasaki die technische Umrüstung definitiv nicht mit.

    Eine der ganz wenigen Ausnahmen auf dem Motorrad-Markt betrifft BMW. Der deutsche Konzern hat sich nämlich schon sehr frühzeitig mit der Umstellung auf Euro 4 beschäftigt und sämtliche Modelle noch vor dem Jahreswechsel entsprechend der neuen Norm angepasst.

    Was passiert mit vorhandenen Restbeständen?

    Aufgrund der Euro 4 Neuerungen kamen viele Hersteller zudem unter Druck, da es dementsprechend von sehr vielen Modellen mitunter noch recht große Restbestände gab und die Fahrzeuge offiziell ab dem 01. Januar 2017 nicht mehr verkauft werden dürfen.

    Daher war speziell im zweiten Halbjahr des Jahres 2016 gut zu beobachten, dass ein wahrer Preiskampf zwischen den Herstellern stattfand, die noch ihre letzten Euro 3 Fahrzeuge an den Mann bringen wollten. Klarerweise war es ein Ding der Unmöglichkeit die Lagerbestände komplett leerzuräumen.

    Deshalb haben sich die Hersteller auch mit einem kleinen «Trick» geholfen. Durch die Anwendung von Tageszulassungen ist es den Unternehmen nämlich auch im aktuellen Jahr noch möglich, Euro 3 Modell anzubieten.

    Damit die Hersteller jedoch nicht zur Gänze auf ihren Fahrzeugen sitzen bleiben, gibt es aus gesetzlicher Sicht noch ein kleines «Schlupfloch». So ist es Honda und Co. durchaus möglich, mittels einer speziell eingeholten Genehmigung gewisse Euro 3 Modelle unter dem Begriff «auslaufende Serie» weiterhin an den Mann zu bringen.

    Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass nicht beliebig viele Fahrzeuge verkauft werden dürfen, sondern strenge Fristen gelten. Diese belaufen sich nämlich auf maximal zehn Prozent der Neuzulassungen aus den vergangenen beiden Jahren.

    Gerade für kleinere Hersteller, die in Europa sowieso schon um das Überleben kämpfen, ist das eine sehr wichtige Regelung. Wer sich ein solches Gefährt zu einem sehr günstigen Preis holen möchte, sollte dabei beachten, dass hier aber auch spätestens mit dem 31. Dezember 2018 Schluss sein wird.

    Kaum Veränderungen für Motorrad-Fans

    Als die Meldung über die Euro 4 zum ersten Mal an die Öffentlichkeit gelang, waren die Befürchtungen und Sorgen der Biker im ersten Moment doch relativ groß.

    Hinter vorgehaltener Hand wurde nämlich bereits heftig darüber spekuliert, wie die möglichen Auswirkungen im Bezug auf Sound, Gewicht und Leistung ausfallen würden.

    Spätestens seit dem Release jener Modelle, die bereits den neuen Standards entsprechen, gehört diese Sorge aber definitiv der Vergangenheit an. An Modellen wie der Honda NC 750 oder dem Tracer 700 von Yamaha zeigt sich, dass für den Motorrad-Fahrer an sich so gut wie keine Veränderungen im Vergleich mit den Euro 3 Modellen feststellbar sind.

    Einen kleinen Wermutstropfen könnte es jedoch geben, der auf den Euro 4 Standard zurückzuführen ist. Da die Firmen mehr Geld in Soundmanagement und Motoroptimierung gesteckt hatten, wird es bei dem einen oder anderen Modell vermutlich zu einer Teuerung des Neupreises kaufen.

    Dies ist aber keine pauschale Folge, sondern ist eben vom jeweiligen Modell abhängig.

    Für alle Biker, die bereits ein Bike besitzen und nicht vorhaben, sich in den kommenden zwei Jahren eines zu kaufen, gibt es unterdessen keinen Grund zur Aufregung.

    Die neuen Regelungen sind zwar wie erwähnt seit dem 01. Januar 2017 in Kraft, allerdings herrscht für bereits zugelassene Motorräder Bestandsschutz. Damit ist gemeint, dass als Motorrad-Besitzer keine Pflicht bezüglich Um- oder Nachrüsten herrscht.

    Solange das jeweilige Modell die geltenden Regeln einer TÜV-Prüfung besteht, ist kein Handlungsbedarf gegeben.

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