Via Sicura: Was muss ich beim Massnahmenkatalog beachten?

Mit dem Via Sicura im Jahr 2013 wurde in der Schweiz ein Massnahmenprogramm verabschiedet, das Unfälle und Verletzungen auf den Strassen vorbeugen soll.

Ein Tempoverstoss tut in hierzulande zehnfach so weh wie z.B. in Deutschland, denn die Strafen können bis zu zehnmal höher ausfallen als im Nachbarland. Was für Deutsche unglaublich klingt, ist für uns seit 2013 Realität. Wer trotzdem auf der Autobahn manchmal zu schnell ist, sollte dann lieber in Deutschland sein..

Was ist der Via Sicura?

Der Via Sicura ist ein Massnahmenkatalog, der seit 2013 für mehr Sicherheit auf den Schweizer Strassen sorgt. Ins Leben gerufen wurde das Programm vom Bund für Sicherheit im Strassenverkehr.

Übersetzt heisst das Handlungsprogramm so viel wie: der sichere Weg. Und sicher soll das Programm sein! Seine Ziele sind hochgesteckt und vor allem die Anzahl Toter und Verletzter im Strassenverkehr soll gesenkt werden. Das Fahrverhalten soll sich dahingehend positiv entwickeln, dass sich Fahrer vorausschauend im Strassenverkehr verhalten. Aggressives Fahrverhalten soll mit harten Strafen bezwungen werden.

Rüpel-Raser

Via Sicura - AutobahnzeichenFahrer, die im Ort um mehr als 50 km/h und auf Autobahnen um mehr als 80 km/h zu schnell fahren, werden in den Medien gerne als Rüpel-Raser bezeichnet. Und das sind sie auch nach Strassenverkehrsgesetz Artikel 90 Abs. 3.

Werden Sie beim Rasen erwischt, entzieht man Ihnen an Ort und Stelle den Führerschein für zwei Jahre, das Auto meist auch und ihnen blüht eine bis zu vier Jahre lange Freiheitsstrafe, insofern sie nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Unfallsituation in der Schweiz

Im Jahr 1971 verzeichnete die Schweiz die höchste Anzahl an Schwerverletzten (18.785) und Unfalltoten (1.773) in den letzten Jahrzehnten. Und obwohl immer mehr – etwa doppelt so viele – Fahrzeuge wie vor 30 Jahren auf den Strassen unterwegs sind, konnten diese Zahlen auf ein Drittel gesenkt werden. Leider konnte man nicht an die Erfolge anknüpfen und die Zahlen stagnierten bzw. waren leicht steigend seitdem.

Via Sicura - Strasse in den Bergen

Vor allem die Insassen von Personenwagen und Motorradfahrer sind laut Schlussbericht Via Sicura des Bundesamts für Strassen (ASTRA) gefährdet. Den gesamten Schlussbericht finden Sie unter: www.astra.admin.ch.

Dabei ist die Fahrgeschwindigkeit der Haupteinfluss für Unfälle. Der häufigste Unfalltyp ist ausserdem der Aufprall des Fahrzeugs auf einen fixen Gegenstand ausserhalb der Fahrbahn.

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  • Via Sicura Massnahmen seit 2013:

    Raserdelikte

    Raser müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren rechnen. Bei einmaligem Vergehen wird der Führerschein für mindestens zwei Jahre entzogen, bei auffälligen Wiederholungstätern wird der Führerschein auch ganz entzogen.

    In vielen Fällen muss der Raser nach Ablauf der Strafe erst eine Fahreignungsprüfung ablegen, um den Führerschein zurückzubekommen.

    Radar

    Es ist seit 2013 verboten, Standorte von Radarkontrollen kommerziell öffentlich zu machen z. B. über audiovisuelle Medien, SMS, Internetportale und GPS-Systeme. Warnungen über soziale Medien sind davon ausgenommen.

    Inhaber eines Lernfahrausweises

    Die Inhaber eines Lernfahrausweises müssen mindestens 23 Jahre alt sein und drei volle Jahre über einen Führerschein verfügen, der nicht zur Probe ausgestellt ist.

    Via Sicura auch für Kinder auf dem Velo

    Kinder dürfen sich mit dem Velo nur ab einem Alter von sechs Jahren auf öffentlichen Strassen bewegen.

    Via Sicura Massnahmen seit 2014:

    Tagfahrlicht

    Seit 2014 gilt für das Fahren am Tage: Das Licht muss eingeschaltet sein! Diese Regelung gilt nicht nur für Autos, sondern auch für alle anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer (Roller, Motorräder). Ausgenommen davon sind aber Mofas, Pedelecs und Velos. Auch Fahrzeuge mit einem Baujahr vor 1970 dürfen ohne Licht am Tage fahren.

    Autolichter müssen den ganzen Tag an sein
    Autolichter müssen den ganzen Tag an sein

    Alkoholverbot

    Der Alkoholgrenzwert von 0,1 Promille bietet keinen Spielraum für Alkoholgenuss und deswegen wird er wie ein Alkoholverbot gehandelt. Einige Personengruppen müssen seit 2014 die Finger vom Alkohol lassen und das sind u. a.: Fahranfänger, Fahrlehrer, Fahrschüler, Berufsfahrer wie LKW-Fahrer und Personen mit Lernfahrausweis.

    Via Sicura Massnahmen seit 2015:

    Rückgriffsanspruch der KFZ-Haftpflichtversicherung

    Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss Rückgriff auf den Versicherten nehmen, der betrunken oder fahrunfähig einen Unfall verursachte. Der Selbstbeitrag ist je nach Unfallverursacher unterschiedlich hoch und richtet sich nach dem Einkommen der betroffenen Person.

    Via Sicura Massnahmen seit 2016:

    Alkoholpegelbestimmung im Atem

    Seit 2016 können auch Atemalkoholproben von 0,8 Promille oder mehr anerkannt werden, wenn sie korrekt unterschriftlich erfolgen. Damit finden Atemproben gerichtliche Verwertung.

    Blutproben sind die Ausnahme. Polizisten können weiterhin einen Bluttest verlangen, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum besteht.

    Lockerungen seit dem Jahr 2018

    Schnelle AutosFahrlässige Raserdelikte werden seit 2018 nicht mehr mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt und die Führerscheine werden deutlich kürzer eingezogen.

    An den Strafen für vorsätzliche Raser hat sich nichts geändert. Als Raser gilt weiterhin, wer innerstädtisch die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h um mindestens 50 km/h überschreitet.

    Es gibt nicht nur Regelungen zur Verkehrssicherheit. Auch CO2-Regeln gibt es hierzulande seit einigen Jahren.

    Fazit

    Viele Schweizer halten die Strafen für Tempoüberschreitungen als zu streng. Wenn man die Statistiken betrachtet, sorgen sie aber für deutlich sicherere Strassen in der Schweiz im Vergleich zu vielen anderen Nachbarländern.

    Die Zahl von Unfalltoten und Schwerverletzten ist seit Beginn des Via Sicura deutlich rückläufig. Hohe Strafen und hohe Kontrolldichten zahlen sich deutlich aus.

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