Die neuen Co2-Regelungen in der Schweiz

Die ab dem Jahre 2020 geltenden neuen CO2-Regelungen für Neufahrzeuge in der Europäischen Union sowie der Schweiz stellen Experten in einigen Teilen vor Herausforderungen.

Denn die ambitiösen Ziele der EU und der Schweiz müssen dem schweizerischen Markt entsprechend angepasst werden, da andernfalls die ratifizierten Zielvorgaben zur Regelung der CO2-Einsparungen eine erhebliche Beeinträchtigung des Schweizer Fahrzeugmarktes nach sich ziehen würde. Was das im Einzelnen bedeutet, wird im nachfolgenden Artikel näher beschrieben.

Neue Co2-Regelungen in er Schweiz und der EU ab dem Jahre 2020

Ab dem Jahre 2020 gibt es 2 wesentliche Veränderungen in der Europäischen Union. Sie betreffen den CO2-Grenzwert für Autos.

Hierbei gilt, dass der CO2-Grenzwert für neue PKW stufenweise auf 95g/km und der CO2-Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge in diesem Kontext auf 147g/km abgesenkt wird.

Auch die Schweiz möchte sich diesen Regelungen anpassen und die neuen CO2-Grenzwerte soweit übernehmen. In der Schweiz wird jedoch die Besonderheit gelten, dass die Schweizer Automobil Importeure diese Zielsetzungen vollkommen alleine schrittweise erreichen müssen.

In der Europäischen Union ist es hingegen so, dass diese Co2-Regelungen alle Mitgliedsstaaten in Summe betreffen. Es werden in den Jahren 2020 bis 2030 in diesem Kontext in der Schweiz hohe Sanktionszahlungen erwartet, so dass Experten davon ausgehen, dass hier Strafzahlungen von ca. 200 Mio. Franken erzielt werden könnten.

Diese Sanktionszahlungen werden sich dramatisch auf die Höhe der Fahrzeugpreise auswirken.

Die Schweizer Fahrzeug Importeure können hierbei jedoch kaum Einfluss auf die CO2 Werte der PKW und Nutzfahrzeuge nehmen, da sich die Autohersteller ausschliesslich an den Massgaben der Euroäischen Union halten, jedoch die Massgaben der Schweiz hierbei unbeachtet lassen. Die Hersteller machen in diesem Kontext keine weiteren Unterscheidungen.

Das Massnahmenpaket vom Schweizer Bundesrat

Im Bereich der künftigen Veränderungen auf Verordnungsstufe zum ersten «Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050» hat der Schweizer Bundesrat festgelegt, wie genau er die Übergangsperiode der neuen CO2-Grenzwerte für Neufahrzeuge ab dem Jahre 2020 organisieren möchte.

Im Speziellen bedeutet das, dass sich der Schweizer Bundesrat darauf verständigt hat, dass es zunächst einen jährlich ansteigenden Flottenanteil gibt.

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  • Er wird insbesondere bei der Berechnung der CO2 Durchschnitte der ansteigenden Flottenanteile eines Importeurs per anno mit hinzugezogen. Diese erste Phase wird in diesem Kontext auch als Phasing-in bezeichnet.

    Des Weiteren werden in der Schweiz alle besonders emissionsarmen Fahrzeuge mehrfach angerechnet. Diesen Bereich nennt man hierbei Supercredits.

    Es wird im Übrigen in diesem Kontext ein CO2-Grenzwert von weniger als 50g CO2/km verstanden.

    Die Schweiz sammelte bereits in den vergangenen Jahren Erfahrungen mit diesen festgelegten Massnahmen, denn es gab in diesem Kontext bereits festgelegte Massnahmen im Rahmen des Auslaufens der Förderinstrumente im Jahr 2015. Hierbei bewiesen sich die Vorgaben erfolgreich bei der Einführung des Grenzwertes von 130 g CO2/ Km für PKW.

    Die damals bereits geltenden Massgaben hatten zur Folge, dass die geltenden Grenzwerte nur um ca. 5,00 g CO2/km verpasst wurden.

    Aufgrund der bereits getesteten Erfahrungen in der Praxis aus dem Jahr 2015 unterstützen unterschiedliche Verbände die erneute Nutzung der Massgaben.

    Es wird in diesem Kontext nur empfohlen, dass vereinzelte Modifikationen bei einer erneuten Anwendung im Rahmen der Phasing-in Phase sowie der Supercredits Phase vorgenommen werden.

    Zu erwartende Schwierigkeiten in der Umsetzung der neuen Co2-Regelungen

    Die relevantesten Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Einführungsmodalitäten liegen in der zu erwartenden Prognose der zukünftigen Entwicklung der eigentlichen Elektromobilität.
    Experten gehen in diesem Kontext insbesondere davon aus, dass der Schweizer Markt für Elektroautos nicht so schnell anwachsen wird, wie der Schweizer Bundesrat das Wachstum erwartet und prognostiziert hat.

    Denn der Schweiz stehen in diesem Kontext weitaus weniger Förderinstrumente in der Praxis zur Verfügung.

    In der EU sei es hierbei gelebte Praxis, dass die Elektromobilität speziell gefördert wird. Dieser Wirtschaftsbereich erfährt in der EU eine massive Unterstützung insbesondere in der Startphase.

    Elektroautos werden beispielsweise durch den Verzicht auf die Import- und Fahrzeugsteuer als Starthilfe zum Markteintritt und der Marktdurchdringung stark subventioniert. Des Weiteren sind Kaufprämien, die Ladestationsfinanzierung sowie die kostenfreie Parkierung vollkommen normal.

    Im direkten Vergleich zu den Unterstützungsaktivitäten der Elektroautos in der Schweiz, die lediglich den Verzicht der vierprozentigen Importsteuer anwendet, entsteht hierbei der Schweiz ein deutlicher Nachteil.

    Des Weiteren mangelt es an einer Vereinheitlichung der Regelungen betreffend der Motorfahrzeugsteuer. Denn die Motorfahrzeugsteuer fällt in die Regulierungshoheit der Kantone und ist infolge dessen in der Schweiz nicht einheitlich geregelt.

    Aufgrund dieser bestehenden Rahmenbedingungen wird sich die Elektromobilität in der Schweiz nicht so schnell entwickeln, wie in den Ländern der Europäischen Union.

    Die Herausforderungen für die neuen Co2-Regelungen im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge

    Im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge erwarten Experten eine Reihe von Schwierigkeiten bei dem Erreichen der neuen Co2-Regelungen. Denn auch hierbei nimmt die Schweiz eine Sonderrolle ein.

    Die Schweiz hat nachweislich in dieser Sektion sowohl bei den Lieferwagen wie auch bei leichten Sattelschleppern den höchsten Co2 Wert mit rund 195,00 Gramm CO2/ km.

    In der Europäischen Union befindet sich der Co2 Wert im Durchschnitt für leichte Nutzfahrzeuge bei lediglich 168 Gramm CO2/ km.

    Diesen Umstand erklären sich Experten damit, dass es in der Schweiz eine sogenannte Schwerverkehrsabgabe namens LSVA gibt. Diese Schwerverkehrsabgabe begünstigt den allgemeinen Transport mit kleinen und auch leichten Fahrzeugen im Vergleich zu LKW Transporten.

    Aufgrund dessen ist es in diesem Kontext empfehlenswert, auf die Schweizer Besonderheit acht zu geben. Und diesen besonderen Umstand in den zu erwartenden Massnahmenkatalog zu implementieren.

    Denn die hierbei ggf. zu erwartenden Strafzahlungen werden den Kunden keinen greifbaren Mehrwert geben. Nach 6 Monaten können die entsprechenden Fahrzeuge dann sowohl sanktions- wie auch steuerfrei über die Schweizer Grenze kommen.

    Durch diesen Umstand kann weder der Kunde partizipieren, noch die Umwelt einen Vorteil ziehen.

    Fazit

    Die neuen Co2-Regelungen, die sowohl in der Europäischen Union sowie der Schweiz implementiert werden sollen, beinhalten neben einer positive CO2 Zielerreichung insbesondere für den Schweizer Fahrzeugmarkt jedoch einiges an Gefahren.

    Durch den besonderen Umstand, dass die gleichen Zielvorgaben für die Länder der EU und der Schweiz gelten sollen, werden die Rahmenbedingungen zu stark stereotypisiert.

    Der individuelle Markt der Schweiz wird diesbezüglich optional zu wenig berücksichtigt.

    Das kann insbesondere für den Markt der Elektromotoren in der Schweiz eine nachteilige Wirkung entstehen lassen, die die eigentlich sehr positiven Entwicklungsoptionen negativ beeinträchtigen wird.

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