Da sie nicht zu unserem Alltag gehören, wissen wiroft nicht, wie wir bei einem Unfall reagieren sollen und müssen. Denn Tatsache ist; Sie können so aufmerksam und konzentriert fahren, wie Sie möchten, leider lassen sich Autounfälle dennoch nicht vermeiden. Häufig werden sie auch durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht.
Geraten Sie in einen Unfall, ist guter Rat teuer. Schliesslich sorgt der Schock schnell dafür, dass das Denkvermögen aussetzt. Aber keine Sorge, der folgende Artikel erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich bei einem Unfall verhalten sollten und wie Sie vorgehen. So sind Sie für den Notfall gewappnet und wissen in Zukunft bestens, wie Sie bei einem Unfall reagieren sollen.
Es hat gekracht: Bewahren Sie Ruhe
Ganz gleich, ob Sie selbst einen Unfall verursacht haben. Oder ob der Unfall von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht worden ist und Sie in ihn verwickelt sind.
Zunächst sollten Sie versuchen, den ersten Schrecken zu überwinden. Dass Sie geschockt sind, ist absolut verständlich. Nach dem ersten Schock sollten Sie jedoch möglichst überlegt und umsichtig handeln.
Bewahren Sie also Ruhe, schalten Sie die Warnblinkanlage und ziehen Sie die Rettungsweste an. In Ihrem Auto – zumeist im Kofferraum – finden Sie das Warndreieck, das Sie in etwa in 100 Meter Entfernung aufstellen sollten.
Im Anschluss daran kommt es darauf an, ob es sich um einen kleinen oder größeren Unfall handelt. Handelt es sich lediglich um geringfügige Schäden wie zum Beispiel einen abgefahrenen Seitenspiegel, so sollten Sie Ihr Kfz so schnell wie möglich aus der Gefahrenzone entfernen.
Verzichten Sie bei grösseren Unfällen und Schäden unbedingt darauf, die Unfallspuren direkt zu beseitigen. Warten Sie in diesem Fall ab, bis der Unfall von der Polizei aufgenommen worden ist.
Informieren Sie die Rettungskräfte
Handelt es sich um einen Kratzer im Lack oder einen abgefahrenen Seitenspiegel, können Sie selbstverständlich auf den nächsten Schritt verzichten.
Ist ein grösserer Unfall vorgefallen und gibt es verletzte Personen, sollten Sie nun so schnell wie möglich die Rettungskräfte informieren.
Wählen Sie dazu die 112, denn dabei handelt es sich um die Nummer des internationalen Notrufs. Die Feuerwehr erreichen Sie mit der 118 und die Polizei mit der 117. Selbstverständlich sind diese Nummern kostenlos für Sie.
Erreichen können Sie die Rettungskräfte sowohl über die Notrufsäulen, über Telefonzellen oder natürlich über das Mobiltelefon. Teilen Sie der Polizei, der Feuerwehr oder dem Notarzt so ausführlich wie möglich mit, was sich ereignet hat und wo Sie sich befinden.
Gibt es verletzte Personen, müssen Sie den Rettungskräften genau mitteilen, wie viele Personen verletzt sind und ob diese ansprechbar sind oder nicht. Nur so können sich die Rettungskräfte schliesslich auf den Unfall einstellen und den verletzten Personen so schnell wie möglich helfen.
Haben Sie keine Angst, dass Sie etwas falsch machen können, denn der grösste Fehler, den Sie machen können, ist, überhaupt nicht zu handeln. Versuchen Sie, vom Aussehen, der Position und vom Verhalten der verletzten Personen so viel wie möglich über deren Zustand zu erkennen.
Kontrollieren Sie die Atmung der Person und versuchen Sie, diese anzusprechen. Atmet eine bewusstlose Person nicht, sollten Sie diese in die stabile Seitenlage bringen. Können Sie keine Atmung feststellen, so sind Wiederbelebungsmassnahmen unbedingt erforderlich.
Dokumentation und Fotos
Grundsätzlich gilt: Beziehen Sie die Polizei unbedingt mit ein, wenn andere Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen sind. Kommt es lediglich zu leichten Blechschäden, müssen Sie die Polizei nicht zwingend informieren, sondern können den Unfall auch selbst dokumentieren.
Ist Ihnen der Beistand der Polizei jedoch lieber, ist es natürlich nicht verboten, diese zu informieren. Sind bei Unfällen Personen zu Schaden gekommen oder verletzt worden, regelt die Polizei die weiteren Schritte und Umstände.
Bei Blechschäden sollten Sie sich in jedem Fall die Ausweispapiere der Person zeigen lassen, die den Unfall verursacht hat. Notieren Sie sich auch das Kennzeichen, den Versicherer, die Anschrift des Fahrzeughalters, die Vertragsnummer, den Ort und die Zeit des Unfalls.
Für die Versicherung ist es wichtig, dass Sie Fotos vom Unfall und von den Fahrzeugen machen, die am Unfall beteiligt sind.
Notieren Sie sich im Anschluss daran die Namen und Anschriften von Unfallzeugen, insofern es welche gibt. Setzen Sie den Unfallbericht auf und lassen Sie diesen von allen Beteiligten unterschreiben.
Muss die Versicherung miteinbezogen werden?
Sowohl bei kleineren Blechschäden, als auch bei grösseren Verkehrsunfällen mit verletzten Personen stellt sich die Frage, ob die Versicherung miteinbezogen werden muss.
Egal ob Sie den Unfall verursacht haben oder eine andere Person dafür verantwortlich war: Die Versicherung müssen Sie grundsätzlich immer Ihre Versicherung informieren.
Bei den Versicherungsunternehmen ist in der Regel eine Informationspflicht in den Bedingungen vermerkt. Sind Sie der Verursacher des Unfalls und haben Sie Ihre Versicherung informiert, kümmert sich Ihre Versicherung um das weitere Vorgehen.
Am Unfallort sollten Sie Schuldeingeständnisse vermeiden. Sind Sie nicht der Verursacher des Unfalls sollten Sie sowohl Ihre Versicherung, als auch die Versicherung des Unfallverursachers informieren. Auch in diesem Fall teilt Ihnen die Versicherung des Verursachers mit, wie nun weiter vorgegangen wird.
Damit die Versicherung so gut und richtig wie möglich arbeiten kann, sollten Sie Fotos anfertigen. Fotografieren Sie in jedem Fall die Beschädigungen – nicht nur an Ihrem Fahrzeug, sondern an allen beteiligten Fahrzeugen.
Auch Spuren des Unfallhergangs können nützlich sein. Dazu zählen zum Beispiel Kratz- oder Reifenspuren auf der Fahrbahn. Im Anschluss daran sollten Sie den Ort und die Umgebung des Unfalls fotografieren.
Insbesondere dann, wenn es sich bei dem Fahrer eines Autos nicht um den Halter des Autos handelt, ist es sinnvoll, Fotos von den Papieren des Unfallgegners anzufertigen.
Die Situation bestimmt, wie Sie bei einem Unfall reagieren
Unfälle sind weder angenehm, noch einfach. Zwar gibt es Faustregeln, an die Sie sich halten sollen, dennoch ist jeder Unfall anders und erfordert aus diesem Grund ein anderes Handeln.
Sind Personen verletzt, sollten Sie sich nach dem Sichern der Unfallsstelle selbstverständlich zunächst um diese Kümmern und die Rettungskräfte informieren bevor Sie Fotos von den Schäden an den Autos anfertigen.
Handelt es sich lediglich um einen leichten Blechschaden müssen Sie die Polizei nicht zwingend informieren, können dies aber.
Damit sich Ihre Versicherung und der Gutachter ein möglichst genaues Bild über den Unfallhergang machen können, ist es wichtig, dass Sie den Unfall so gut wie möglich dokumentieren.
Das oberste Gesetz lautet jedoch: Bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie, überlegt zu handeln. Holen Sie sich unbedingt Hilfe, wenn Sie mit der Situation überfordert sein sollten.