Welche Regeln muss ich beachten, wenn ich nach Deutschland fahre?

Die Regeln in Deutschland variieren teils erheblich von denen in anderen Ländern. In der Schweiz bestehen hinsichtlich der Regelungen im Strassenverkehr Unterschiede zu Deutschland, die als gravierend bezeichnet werden können.

Letzteres ist ein beliebtes Urlaubsziel und zudem ein wichtiges Transitland. Insbesondere in den Sommermonaten wird erneut eine Vielzahl an Schweizern die Grenze auf der Suche nach Erholung und Entspannung passieren. Welche Regeln und Gesetze Sie im Nachbarland beachten müssen, damit die eindrucksvollste Urlaubserinnerung nicht das saftige Bussgeld bleibt, erfahren Sie im Folgenden.

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Umweltplakette

Feinstaubplakette Gruppe 4Auch die Politik in unserem Nachbarland hat die Verwundbarkeit der Natur erkannt und strebt zunehmend den Schutz der Umwelt an. Aus diesem Grund wurden vor einigen Jahren sogenannte Umweltzonen eingerichtet. In diese dürfen lediglich Fahrzeuge einfahren, welche mit einer Feinstaubplakette an der Frontscheibe beklebt wurden. Die Plakette wird in drei unterschiedlichen Farben in Abhängigkeit von der Höhe der Emissionen ausgegeben. Es existieren die Farben grün, blau und rot. Seit jüngster Zeit genügt es in 56 von 57 Zonen nicht mehr, nur über eine Umweltplakette zu verfügen, sondern es wird explizit die grüne Plakette verlangt. Das Benutzen eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne die nötige Plakette wird mit einem Bussgeld geahndet. Die Höhe beträgt etwa 90 CHF.

Vor allem Ballungsgebiete wie das Rhein-Main-Gebiet mit seiner Metropole Frankfurt sind Umweltzonen. Aber auch kleinere Städte wie Freiburg oder Karlsruhe können ausschliesslich mit Plakette befahren werden. Teilweise sind sogar Autobahnabschnitte wie Teile der A831 in Stuttgart inkludiert. Eine Übersicht der ausgewiesenen Umweltzonen finden sie hier.

Es ist empfehlenswert eine Feinstaubplakette zu erwerben, da es ansonsten zu kuriosen Situationen kommt. Stellen Sie sich vor, Ihre Route ist blockiert und Sie fahren einen Alternativweg. Kreuzen Sie dabei den angesprochenen Autobahnabschnitt, müssten Sie Ihr Fahrzeug stehen lassen. Umso ärgerlicher, falls Sie dadurch ihren Termin oder Flug verpassen.

Der TCS bietet die Feinstaubplakette online zur Bestellung an. Diesbezüglich wird der Fahrzeugausweis benötigt. Anschliessend wird die Umweltplakette zu Ihnen nach Hause versendet. Ferner bieten verschiedene TÜV Niederlassung und Stellen in Deutschland den benannten Service an.

CH-Kleber

Welche Regeln muss ich beachten, wenn ich nach Deutschland fahre - CH-LänderkleberOb der CH-Kleber wirklich immer noch nötig ist, darüber ranken sich mannigfaltige Mythen und Halbwahrheiten. Einige Schweizer Urlauber berichten, dass Sie speziell von Grenzbeamten in Italien und Österreich angehalten sowie aufgrund des fehlenden Aufklebers gebüsst wurden. Gemäss der Ansicht des TCS ist der ovale Kleber obligatorisch und am Fahrzeug anzubringen. Dieser beruft sich auf Artikel 45 der VTS (Verordnung technische Strassenfahrzeuge). Der besagt, dass Motorfahrzeuge und Anhänger, die im Ausland fahren, ein Landeszeichen benötigen. Die Regelung begründet sich auf das Wiener Übereinkommen im Strassenverkehr aus dem Jahr 1968.

Die Schweizer Flagge müsste doch auch genügenSofern Sie sich nun berechtigterweise fragen, ob das weisse Kreuz auf rotem Grund denn kein Landeszeichen darstellt, haben Sie recht. Allerdings genügt es nicht den Vorgaben des benannten Vertrags. Der fordert ein zusätzliches Erkennungsmerkmal. Aus diesem Grund bleibt alleinig der CH-Kleber übrig.

Weiter ist zu beachten, dass bestimmte Massen vorgeschrieben sind:

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    • Höhe x Breite der Ellipse: 11.5 x 17.5 cm
    • Höhe x Breite der Buchstaben: 8 x 4 cm
    • Strichbreite: 1 cm

    Genügt Ihr Kleber den Anforderungen nicht, ist es möglich, dass Sie an der Grenze angehalten und kontrolliert werden. Für den Fall, dass Sie keine Lust auf einen teuren Plausch mit dem deutschen Grenzschützer haben, bringen Sie den CH-Kleber am Fahrzeugheck an.

    Mitzuführende Gegenstände und mehr

    Einige Menschen behaupten spöttisch, in Deutschland sei alles bis in das kleinste Detail normiert. Dennoch gibt es Vorschriften, die nur schwer nachzuvollziehen sind. Die Regelung rund um das Pannendreieck gehört sicherlich dazu. Entgegen dem Gebot in der Schweiz müssen Kraftfahrzeugführer das Pannendreieck lediglich im Fahrzeug mitführen, aber nicht griffbereit haben. Das führt dazu, dass die meisten Autofahrer es unter einem Berg an Utensilien im Kofferraum vergraben haben. Im Notfall, beispielsweise nach einem Unfall, können Sie nicht direkt darauf zugreifen, ohne zunächst ein Hindernis aus Gegenständen des Laderaums auf der Strasse zu errichten.

    Sinnvoller ist indessen die situationsabhängige Winterreifenpflicht. Sobald es die Wetter- und Strassenverhältnisse erfordern, sind Winterreifen vorgeschrieben. Das ist bereits bei Schneeregen der Fall. Eine verschneite Fahrbahn ist nicht nötig. Ebenso bei Eisglätte oder Schneematsch darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Allerdings sind auch Ganzjahresreifen zugelassen. Diese müssen zwingend das Symbol einer Schneeflocke, welche von einem Bergpiktogramm umrahmt wird, aufweisen. Daneben sind Reifen mit M+S Symbol, die vor dem 01.01.2018 produziert wurden, noch bis zum 30.09.2024 zur Nutzung als Winterreifen erlaubt.

    Ignorieren Fahrer die Pflicht, wird eine Busse in Höhe von 65 bis 90 CHF fällig.

    Die Warnweste

    Welche Regeln muss ich beachten, wenn ich nach Deutschland fahre - Pannendreieck und WarnwesteBis zum jetzigen Zeitpunkt ist die Warnweste in der Schweiz fakultativ. In einigen anderen europäischen Ländern, darunter Deutschland hingegen nicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der Insassen, eine Warnweste vorhanden sein. Das macht durchaus Sinn, da Sie besonders in der dunklen Jahreszeit nach einem Unfall von anderen Verkehrsteilnehmern besser erkannt werden. Deswegen ist es anzuraten, die Weste griffbereit im Auto zu haben und sie vor dem Verlassen des Pkw anzuziehen.

    Genau dies ist kurioserweise nicht gesetzlich geregelt. Ob und wann Sie die Weste tatsächlich tragen, hängt von der Situation und Ihrem Ermessen ab. Es ist sicher nicht nötig, beim Parken am Dorfrand als leuchtende Fackel nach Hause zu laufen. Doch zwecks Erkennbarkeit im Dunkeln ist sie äusserst hilfreich.

    Die Busse bei Nichtbeachtung des Gesetztes beträgt im Übrigen nur rund 15 CHF.

    Es existieren in der Schweiz weitere Unterschiede zu Deutschland. Dazu gehört die Mitführpflicht eines nicht abgelaufenen Verbandskastens in jedem Pkw. Dieser muss der DIN-Norm Nr.13164 entsprechen oder zumindes äquivalent sein. Die Bussen betragen bis zu 10 CHF.

    Fazit zu Unterschieden zu Deutschland

    Die Regeln in Deutschland und der Schweiz sind trotz der strukturellen Verwachsungen im Grenzbereich der beiden Länder sehr unterschiedlich. Möchten Urlauber und Shoppinglustige keine Busse riskieren, sollten sie sich an die geltenden gesetzlichen Regelungen halten.

    Speziell die Nichtbeachtung einer Umweltzone kann eine vergleichsweise hohe Strafe nach sich ziehen. Der fehlende CH-Kleber am Fahrzeug führt unter Umständen zu Zeitverlusten an der Grenze. Auch die mitzuführenden Gegenstände sowie die Winterreifenpflicht tangieren sicherheitsrelevante Aspekte und sind daher zu beachten.

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