E-Scooter, die neuen Gefährten im Stadtverkehr

Beim letzten Spaziergang durch die Innenstadt ist Ihnen eine Veränderung der letzten Monate sicher nicht entgangen. Die E-Scooter düsen die Strassen entlang und stellen das Stadtbild grosser e-scooterSchweizer Städte auf den Kopf. Quasi über Nacht haben sie Zürich und Basel eingenommen.

Der Elektroroller ist der neue Liebling der Fussgänger und ein Ärgernis für einige Autofahrer. Strassenverkehrsteilnehmer sollten sich besser schnell an die neuen Mitstreiter gewöhnen, die sich seit ihrer Einführung rasant vermehren.

Unternehmen, die die E-Scooter vertreiben und verleihen, haben auf den Startschuss nur gewartet und ihre eigenen Roller blitzschnell auf den Gehwegen verteilt.

Wendiges Transportmittel mit Massensportpotential

Ob Anzugträger auf dem Weg zum Meeting oder Studenten, die rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn in der Uni sitzen müssen, die E-Scooter bringen jeden schnell an den gewünschten Zielort.

Zumindest jeden ab 14 Jahren, denn darunter ist das Elektrorollerfahren nicht erlaubt. Wer schon 16 ist, braucht dafür nicht mal einen M – Fahrausweis. Die 14 bis 15 jährigen Fahrer dagegen schon.

Der E-Scooter ist eine willkommene Alternative für alle, die morgens oder nach Feierabend wenig Lust haben, sich in überfüllte Strassenbahnen und Busse zu quetschen.

Stressfreier und ökologischer als das Auto sind sie allemal.

Sorgen über Benzin- oder Dieselpreise gehören der Vergangenheit an.

Die zeitfressende Parkplatzsuche können Sie mit dem Elektroroller auch vergessen.

Zu entspannt sollten Sie während der Fahrt mit dem E-Scooter aber nicht sein.

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  • Für ihre Sicherheit sind die Rollerfahrer selbst verantwortlich. Die ist nicht immer besonders hoch, denn im dichten Verkehrschaos wird der schmale Roller schnell einmal übersehen.

    Es ist Achtsamkeit gefragt, denn bei einer Kollision mit einem Pkw haben Sie ein hohes Verletzungsrisiko. Durch vorausschauendes, konzentriertes Fahren und das Tragen eines Helmes kann jeder E-Scooterfahrer die Gefahr minimieren.

    Dennoch, wer ängstlich und weniger reaktionsschnell ist, sollte lieber andere Fortbewegungsmitteln nutzen oder einfach zu Fuss gehen.

    Das E-Scooterbusiness ist in festen Händen

    Der Markt um die E-Trottis ist heiss umkämpft. Flash, Bird und Tier nennen sich die drei grössten Vertreiber, die E-Scooter zum Verkauf oder Verleih anbieten.

    Für die Unternehmen ist das Business attraktiv und vielversprechend. Wie erwartet wurden die Elektroroller in der Schweiz sehr gut angenommen und die Nachfrage bleibt gross.

    Flash und Co können sich auch über ein gutes Image freuen. Immerhin erweitern sie den urbanen Verkehr um ein umweltfreundliches Transportmittel, das keine fossilen Kraftstoffe benötigt.

    Wer sich keinen eigenen Roller zulegen möchte, kann diese bequem per App in der Stadt lokalisieren und für kurze Strecken mieten. Nach der Nutzung bleibt der E-Scooter an Ort und Stelle stehen.

    Die Unternehmen sammeln ihre Roller in der Nacht ein, laden den Akku auf und stellen sie fahrbereit am nächsten Morgen zurück auf die Strasse.

    Städte und Rollervermieter arbeiten gut zusammen. 10 Franken gibt der Hersteller Flash beispielsweise pro E-Scooter an die Stadt Zürich ab. e-scooter

    Aktuell trifft man die Elektroflitzer überwiegend in Zürich, Basel und Zug an. In naher Zukunft können deren Fans in weiteren Schweitzer Städten mit ihnen rechnen.

    Zumindest der Hersteller Flash plant bereits, sein Angebot auf weitere Orte auszuweiten.

    Kaufen oder Mieten?

    Wenn Sie die neuen Elektroroller als unkompliziertes Fortbewegungsmittel sehr schätzen, stehen Sie wahrscheinlich schon vor der Überlegung, ob Sie sich ein eigenes Modell zulegen, oder lieber die Mietroller in Gebrauch nehmen.

    Das hängt vor allem davon ab, wie oft Sie den E-Scooter nutzen. Wer plant, täglich damit zur Arbeit zu fahren, wird langfristig mehr Freude an einem eigenen Elektroroller haben. Immerhin entfällt damit auch die Suche nach einem in der Umgebung befindlichen Roller per App.

    Viele der E-Scooter können nach der Fahrt zusammengeklappt werden und sind platzsparend zu Hause verstaubar.

    Entscheiden Sie sich, einen eigenen E-Trotti zu erwerben, sollten Sie unbedingt auf dessen Zulassung für den Strassenverkehr achten.

    Dafür muss das von Ihnen gewählte Modell die Vorgaben des Schweizer Bundesamtes für Strassen, auch ASTRA, erfüllen.

    Dazu gehört eine funktionierende Beleuchtungsanlage, bestehend aus Vorder- und Rücklicht, sowie zwei voneinander unabhängige Bremsen, jeweils eine am Vorder- und Rückrad. Die Leistung des E-Scooters darf 48 Volt und 500 Watt nicht übersteigen.

    Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit bei Tretunterstützung beträgt 25 km/h. Eine Versicherungspflicht besteht bei Modellen in dieser Leistungskategorie nicht. Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, kommt diese bei Schäden an anderen Personen auf.

    Leistungsstärkere E-Scooter fallen in die Kategorie der Motorfahrräder. Für diese gelten strengere Richtlinien. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der für die Strassenzulassung nötigen Kriterien.

    Locker durch den Strassenverkehr

    Neben dem Spassfaktor darf die Sicherheit bei Teilnahme am Strassenverkehr nicht zu kurz kommen.

    Immerhin ist das elektronische Gefährt noch ein Neuling unter den Transportmitteln. Auto- und Radfahrer müssen sich erst noch daran gewöhnen, dass diese zukünftig im Verkehr mitmischen.

    Leider ein häufiges Bild: Mehrere Personen teilen sich einen E-Scooter. Wer jetzt an Rolleromantik und gemeinsame Ausflüge mit dem oder der Liebsten zusammen auf dem Elektroroller denkt, wird leider enttäuscht.

    Die Fahrt zum Picknick ist damit zwar möglich, aber getrennt auf zwei Scootern und ordnungsgemäss hintereinander. Ja, auch das Nebeneinander fahren ist untersagt.

    Zurecht, denn die wendigen Gefährten stellen ein nicht zu unterschätzendes Verkehrsrisiko dar. Nicht jeder Strassenverkehrsteilnehmer ist glücklich über die neue Elektrorollerschwemme.

    Für viele sind sie leicht zu übersehen und die Fahrer oft gerade zu lebensmüde.

    Die E-Trottis teilen sich den Verkehrsraum mit den Fahrrädern. Bedeutet, Sie dürfen damit nur dann auf der Fahrbahn fahren, wenn kein Radweg vorhanden ist.

    e-scooterSind Gehwege und Fussgängerzonen für den Radverkehr freigegeben, können Sie diese als E-Scooterfahrer nutzen. Solange die E-Scooter noch keine eigenen Schilder haben, folgen sie der Beschilderung für Radfahrer.

    Auch die Fahrradampeln gelten, falls vorhanden, für die Fahrer. Ansonsten orientieren diese sich an der Pkw-Ampel.

    Immer mehr…

    Ob Sie zur Fangemeinde der E-Scooter gehören oder nicht, die elektrischen Flitzer sind kaum aufzuhalten und werden sich in naher Zukunft in immer mehr Schweizer Städten ausbreiten.

    Achten Sie auf eine sichere Fahrweise und nehmen Sie während der Fahrt Rücksicht auf Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmer.

    Der Freude an einem geliehenen oder eigenen E-Scooter steht damit nichts mehr im Weg und Sie kommen schnell ans Ziel.

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