Was sagt das Reifen EU-Label aus?

Seit dem Jahr 2012 müssen auch Pkw-Reifen im Handel mit dem Reifen EU-Label eindeutig gekennzeichnet werden. Das gilt in gleicher Weise, wie das auch bei Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen der Fall ist. Auf diese Weise soll es dem Konsumenten ermöglicht werden, das Produkt anhand hervorgehobener Eigenschaften in kürzester Zeit zu beurteilen. Zu diesen Kriterien zählen vor allem der Rollwiderstand, die Nassbremseigenschaft und das Aussenfahrgeräusch. Was es sich mit dem EU-Label für Reifen auf sich hat und was die einzelnen Aspekte aussagen, sollen Sie im Anschluss erfahren.

Grundsätzliches

Zwischenzeitlich wurde die alte EU-Verordnung überarbeitet und ersetzt durch die neue EU-Verordnung 2020/740. Diese neue Verordnung beinhaltet auch wichtige Aspekte in Bezug auf den Schneegrip und zur Eisgriffigkeit (vor allem in Skandinavien). Das EU-Label ist für PKW-Reifen, Busreifen und Lkw-Reifen gültig, wenn diese nach dem 01. Mai 2021 auf dem Markt eingeführt worden sind. Das bedeutet, auf der Reifenflanke muss mindestens das Produktionsdatum DOT 1821 (das entspricht der 18. Kalenderwoche 2021) angebracht sein. Für die Reifen, die davor auf den Markt gekommen sind, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Neukennzeichnung. Das bedeutet, dass Sie im Handel noch für mehrere Jahre beide Labels vorfinden werden.

Der Rollwiderstand

Was sagt das Reifen EU-Label aus - ReifenflankeDer Rollwiderstand, der auch den Namen Kraftstoffeffizienz der Reifen trägt, wurde bei dem Label, welches bisher Verwendung fand, durch die Klassen A bis C und E bis G zugeordnet. Nicht verwendet wird allerdings die Klasse D. Wird der Reifen der Klasse A mit dem Reifen der Klasse G gegenübergestellt, ergibt sich damit eine Kraftstoffersparnis in Höhe von 7,5 %. Das bedeutet, dass Sie als Fahrer mit einer Kraftstoffersparnis von 0,5 l/100 km rechnen können. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass hinsichtlich des Rollwiderstandes die meisten Reifen die Klassen B und C tragen. Das bedeutet, dass die Kraftstoffersparnis in diesem Fall etwas geringer ausfällt.

Nassbremseigenschaft im Reifen EU-Label

Unter der Nassbremseigenschaft wird die Haftung der Reifen verstanden, die auf nassen Fahrbahnen vorhanden ist, wenn es zu Vollbremsungen kommt. Diese Eigenschaft wirkt sich massiv auf die Sicherheit des Fahrzeuges aus und wird nach dem alten Reifen EU-Label in den Klassen A bis C und E bis F eingeteilt. Bei diesem Kriterium werden die Klassen D und G nicht verwendet. Werden hier die Klassen A und F in Bezug auf die Nassbremseigenschaft miteinander verglichen, ergeben sich dadurch Bremswegunterschiede von 30 %.

Das bedeutet: Findet bei 100 km/h eine Vollbremsung des Fahrzeuges statt, kommt es zu einer Verlängerung des Bremsweges von bis zu 28 m. Während das Fahrzeug, welches mit dem Reifen der Klasse F ausgestattet ist, noch über 65 m zurücklegt, ist das Fahrzeug mit dem Reifen der Klasse A schon längst zum Stillstand gekommen. Um einen genaueren Vergleich ziehen zu können, müssten aber noch fahrzeugspezifische Faktoren in die Berechnung miteinbezogen werden.

Aussenfahrgeräusch/externes Rollgeräusch im Reifen EU-Label

Auto von untenAuch die Stärke des Aussengeräusches der Reifen wird entsprechend charakterisiert. Bisher ist dies durch die Anzahl der schwarzen Viertelringe geschehen, die sich neben dem stilisierten Lautsprecher befunden haben und dargestellt wurde dies durch das dritte und untere Symbol. Je geringer die Anzahl der Ringe, desto leiser war der Reifen letztlich.

Drei Ringe bedeuteten, dass der Reifen den Grenzwert in Bezug auf die Aussenfahrgeräusche eingehalten hat, die bis 2016 ihre Gültigkeit hatten. Zwei Ringe bedeuteten, dass dieser Geräuschgrenzwert, der seit 2016 seine Gültigkeit hatte eingehalten oder um bis zu 3 dB (A) unterschritten wurde. Ein Ring hob hervor, dass der Grenzwert, welcher bis 2016 Gültigkeit hatte um mehr als 3 dB (A) unterschritten wurde.

Dieses Aussenfahrgeräusch des Reifens wird neben dem Lautsprechersymbol mit den Viertelringen angebracht. Der Buchstabe (A) in Klammern ist dabei nicht vorhanden. Diese Geräuschgrenzwerte sind nicht bei jedem PKW gleich angegeben, sondern sind von anderen Faktoren abhängig. Zu diesen Faktoren zählten beispielsweise die Zulassung, die Reifenbreite und die Reifenart. Das ist der Grund, warum es zu verschiedenen Kombinationen kommen kann. Handelt es sich um identische Klassifizierungen, sollten Verbraucher auf leisere Reifen zurückgreifen.

Die neue Klasseneinteilung durch das Reifen EU-Label

Was sagt das Reifen EU-Label aus - Im ShopAn den Prüfkriterien der Reifen hat sich nicht viel geändert. Allerdings kann festgestellt werden, dass die Leistungsklassen, die sich im unteren Bereich befunden haben, entfernt wurden und die Schallwellen werden durch Buchstaben gekennzeichnet.

Der Rollwiderstand

Was sagt das Reifen EU-Label aus - BeitragWurde der Rollwiderstand bzw. die Kraftstoff- oder Energieeffizienz der Reifen früher in den Klassen A bis G eingeteilt, bezieht sich die neue Klassifizierung auf die Klassen A bis E. An der Differenz, wie weiter oben geschildert, hat sich jedoch nichts geändert. Auch hier beträgt der Unterschied zwischen dem A-Reifen und dem E-Reifen eine Effizienz von ca. 0,5 l/100 km hinsichtlich der Kraftstoffersparnis. Und auch hier muss noch einmal verdeutlicht werden, dass die meisten Reifen in den Klassen B und C im Handel erhältlich sind, wodurch die Kraftstoffersparnis geringer ausfällt.

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  • Nassbremsen

    Nasse StrasseAuch hinsichtlich des Nassbremsens wird als Beurteilungsgrundlage ein Vergleich herangezogen. Hier dient ein Bremsvergleich mit dem getesteten Reifenmodell auf nasser Fahrbahn im Vergleich zum Referenzreifen mit bekannten Eigenschaften. Je besser hier der Testreifen abschneidet, umso besser ist auch die Klassifizierung des Reifens. Allerdings sind auch hier andere Klassen vorzufinden, nämlich in die Klassen A bis E.

    Aussenfahrgeräusch

    Auch das externe Rollgeräusch des Reifens wird beim neuen Label in Dezibel angegeben. Allerdings werden jetzt die Schallwellen durch Buchstaben ersetzt. Reifen, die eine Kennzeichnung von A tragen, unterschreiten den Grenzwert in Höhe von 3 dB (A) oder gar mehr. Reifen, die eine Kennzeichnung von B tragen, unterschreiten den vorgeschriebenen Grenzwert um bis zu 3 dB (A). Mit dem Buchstaben C werden keine Reifen gekennzeichnet. Diese würden den zulässigen Grenzwert überschreiten und könnten daher nicht zugelassen werden.

    Nicht jeder PKW-Reifen besitzt gleiche Geräuschgrenzwerte. Diese sind abhängig von der jeweiligen Klassifizierung, der Reifenart und seiner Breite. Aus diesem Grund können auch hier unterschiedliche Kombinationen vorhanden sein. Diese äussern sich in Form von Buchstaben-Klassifizierungen und Geräuschwerten.

    Fazit zum Reifen EU-Label

    Das EU-Label wurde bereits im Jahr 2012 eingeführt und bietet Autobesitzern eine erste Einordnung über die wesentlichen Eigenschaften des Autos. Auf einen Blick sollen die wesentlichen Eigenschaften auf einen Blick verfügbar sein. Aus diesem Grund wurde das EU-Label ähnlich wie das Label eingeführt, dass Sie von elektronischen Geräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken her kennen. Ähnlich wie andere Labels wurde auch das EU-Label für Reifen erneuert und mit anderen Klassen versehen. An dem Prüfverfahren und seinen Ergebnissen ändert sich nichts, aber in Bezug auf Rollwiderstand, Nassbremsen und Aussenfahrgeräusch werden andere Klassen verwendet.

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