Bussgeld aus dem Ausland – was muss ich tun?

Seit dem Jahr 2010 kann ein Bussgeld aus dem Ausland auch in den heimischen Gefilden nachträglich vollstreckt werden. Das betrifft zumindest die meisten der EU-Staaten, weshalb das Knöllchen aus diesen Ländern keinesfalls ignoriert werden sollte.

Wenn Ihnen ein Bussgeld aus dem Ausland droht, sollten Sie lieber zügig bezahlen, anstatt den Vorfall einfach zu ignorieren. Die unbeliebten Souvenirs aus dem Urlaub haben es nämlich in sich und können richtig teuer werden. Da wird die Reisekasse noch lange nach dem wohlverdienten Aufenthalt im Ausland belastet.

Wie teuer kann so ein Bussgeld aus dem Ausland schon sein?

Radar-Blitzer, als Auto getarnt, 2019 (2)Verkehrsverstösse werden im Ausland deutlich härter bestraft. Wenn Sie beispielsweise in Italien 20 km/h schneller fahren, als es das Tempolimit erlaubt, wird Sie die Polizia ordentlich zur Kasse beten. Stolze 179 CHF sind dann fällig. Legen Sie dasselbe Fahrverhalten in Norwegen an den Tag, fangen Sie sich ein Knöllchen über amtliche 505 CHF ein. Das ist natürlich sehr ärgerlich. Doch bevor Sie zahlen, sollten Sie den Bussgeldbescheid aus dem Ausland auf Plausibilität prüfen.

Das Ignorieren oder Aussitzen hätte vor 10 Jahren vielleicht noch funktioniert, doch inzwischen sieht die Sache anders aus: Seit 2010 kann das Bussgeld aus dem Ausland nachträglich vollstreckt werden. Eine einheitliche Regelung für die Höhe der Vollstreckung, gibt es in Bezug auf die einzelnen Länder jedenfalls nicht: Während in Deutschland Strafzettel ab 70 Euro vollstreckt werden, wird in Österreich bereits ab 25 Euro, also 27 CHF zur Kasse gebeten. Die Verwaltungskosten kommen selbstverständlich on top. Schliesslich hat kein Land etwas zu verschenken, wenn es darum geht, Gelder einzutreiben und die Staatskassen zu füllen.

Habe ich weitere Einschränkungen zu befürchten?

Nein, denn es werden nur Geldbeträge eingetrieben. Eine Pfändung ist ausgeschlossen, weshalb Sie nicht um die Mitnahme ihrer geliebten Unterhaltungselektronik fürchten müssen.

In Deutschland werden auch keine Punkte in Flensburg vergeben. Sollte aus dem Verkehrsvergehen ein Fahrverbot resultieren, lässt sich dieses nur im entsprechenden Land durchsetzen. Also dort, wo Sie tatsächlich so schnell waren oder falsch geparkt haben.

Private Geldeintreiber auf dem Vormarsch

Bussgeldbescheid im Ausland - was muss ich tun - GeldscheineAllerdings sollten Sie sich vor privaten Inkasso-Unternehmen in Acht nehmen. Seit 2017 floriert das Geschäft der nicht staatlichen Geldeintreiber. Allen voran das unliebsame Russen-Inkasso, deren derbe Geldeintreiber-Methoden sich im Rahmen einer Grauzone bewegen und immer öfter von Gläubigern in Anspruch genommen werden. Auch private Anwälte und Notare lauern nur darauf, Bussgelder im Ausland einzutreiben.

Dieser Aufwand geht immer mit hohen Verwaltungsgebühren einher, welche Sie sich sparen können, indem Sie das Knöllchen einfach im Rahmen der Frist bezahlen. Dennoch dürfen Privatpersonen nicht selbst auf Ihrer Matte stehen. Diese müssen immer das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe bitten.

Wer will zu Hause an meine Geldbörse?

Um das Bussgeld aus dem Ausland nachträglich einzutreiben, werden die Verkehrsdelikte an das Bundesamt für Justiz übergeben. Die ausländischen Behörden sind dann so frei, die Angelegenheit einfach abzugeben. Diese werden erst wieder aktiv, wenn es darum geht das durch die Behörde eingetriebene Geld in Empfang zu nehmen.

Muss ich wirklich in die Tasche greifen?

Grundsätzlich lohnt es sich, das Bussgeld aus dem Ausland zu bezahlen. Zumindest wenn Sie vorhaben, auch künftig Urlaub im selben Land zu machen.

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    Wenn Sie erneut in Ihr «Tatort-Land» reisen, kann es passieren dass dort eine böse Überraschung auf Sie lauert. Es sei denn, Sie haben einen langen Atem und sind in der Lage die Verjährungsfristen auszusitzen. Diese sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Während der Vorfall in Italien nach 6 Jahren verjährt ist, können Sie in Spanien bereits 4 Jahre später damit rechnen, dass sich Ihr Vergehen erledigt hat und nicht länger verfolgt wird. Wenn Sie vor Ablauf der Verjährungsfrist erneut in das Land reisen, welches noch auf die Zahlung Ihres Bussgeldes wartet, könnten Sie im Rahmen folgender Überprüfungen erwischt werden:

    • Allgemeine Verkehrskontrolle
    • Willkürliche Passkontrolle
    • Passieren des Flughafens

     

    Zügig das Bussgeld aus dem Ausland zahlen und Geld sparen

    Viele Länder erweisen sich erstaunlicherweise als sehr kooperativ, wenn Sie bereit sind zügig zu zahlen und räumen Ihnen sogar Rabatte ein. Je nachdem in welchem Land Sie sich welchen Verkehrsverstoss «geleistet» haben, können sogar Preisnachlässe bis zu 50 Prozent winken.

    Fehlt nur noch, dass auch dafür ein Treuepunkte-System eingeführt wird und wir mit einer weiteren Plastikkarte in der Geldbörse bestimmte Cashback-Aktionen für schnelles Autofahren im Ausland in Anspruch nehmen können. Diese Länder zeigen sich besonders grosszügig, wenn es um Rabatte geht:

    • Spanien
    • Slowenien
    • Italien
    • Griechenland
    • Grossbritannien
    • Frankreich

    Worauf sollte ich im Ausland achten?

    In Kroatien sollten Sie lieber zweimal nachfragen, ob das Parken an der gewünschten Stelle wirklich gestattet ist. Kommt es dann doch zu einem Knöllchen, sollten Sie dieses unbedingt vor Ort bezahlen. Besonders wichtig: Achten Sie darauf, sämtliche Belege aufzubewahren.

    Bussgeldbescheid im Ausland - was muss ich tun - ItalienIn Italien sollten Sie unbedingt das Einfahren in eine «zona traffico limitato» vermeiden. Zumindest, wenn Ihnen Ihr Hotel keine entsprechende Genehmigung ausgestellt hat. Umfahren Sie die Altstadt und parken Sie lieber davor oder dahinter, um Ärger zu vermeiden. Vorsicht ist auch an den Mautstationen von Autobahnen geboten, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, ob die Zahlung geklappt hat. Ist auf der Quittung Folgendes zu lesen: «mancato pagamento», sollten Sie die Autobahn vorerst nicht überqueren, da dies übersetzt «Keine Zahlung» bedeutet. Dann sollten Sie umgehend ein «Puntu blu» aufsuchen. So werden die Service-Stationen der Autobahn-Betreiber bezeichnet.

    Auch in Grossbritannien müssen Besonderheiten beachtet werden

    Wenn Sie in London unterwegs sind und eine Registrierung für die LEZ, also die Niedrigemissionszone vornehmen müssen, ist diese zwar kostenlos, jedoch braucht sie auch ihre Zeit. Bis zu 14 Tage kann die Bearbeitung dauern, weshalb Sie hier rechtzeitig agieren sollten. Hier müssen Dieselfahrzeuge mit mehr als 1,2 Tonnen angemeldet werden. Davon sind lediglich die Registrierungen gebührenpflichtig, welche Fahrzeuge mit schlechten Schadstoffemissionsklassen umfassen. Um Missverständnissen vorzubeugen und nachträglich zur Kasse gebeten zu werden, sollten Sie auch grössere PKW wie zum Beispiel den VW Caddy oder den Renault Kangoo anmelden.

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